Die meisten kieferorthopädischen Behandlungen nehmen wir bei jugendlichen Patienten zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr vor, also in der Zeit, in der alle bleibenden Zähne – mit Ausnahmen der Weisheitszähne – durchgebrochen sind. Fallen uns bei jüngeren Patienten im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen Fehlstellungen auf, behandeln wir auch diese, selbstverständlich in Absprache mit Ihnen als Eltern.
Je nach Art der Fehlstellung arbeiten wir mit festsitzenden oder herausnehmbaren Zahnspangen. Bevor wir gemeinsam festlegen, welche kieferorthopädische Therapie bei Ihrem Kind zum Einsatz kommen soll, beraten wir Sie ausführlich.
Auch immer mehr Erwachsene, bei denen meist in der Jugend eine kieferorthopädische Behandlung versäumt wurde, kommen in unsere Zahnarztpraxis, um ihre Fehlstellungen korrigieren zu lassen. Denn auch im fortgeschrittenen Erwachsenenalter ist eine kieferorthopädische Behandlung möglich.